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   BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20   

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https://dejure.org/2021,3668
BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20 (https://dejure.org/2021,3668)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - 6 StR 459/20 (https://dejure.org/2021,3668)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 6 StR 459/20 (https://dejure.org/2021,3668)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 55 Abs. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 239a StGB, § 66 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Treffen einer einheitlichen Einziehungsentscheidung hinsichtlich Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Treffen einer einheitlichen Einziehungsentscheidung hinsichtlich Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20
    Sofern - wie hier - das frühere Urteil eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 29.11.2022 - 6 StR 454/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verwerfung der Revision

    Denn mit der Rechtskraft des genannten Urteils ist das Eigentum an diesem Tatmittel auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB), weswegen die Maßnahme erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 28.11.2023 - 6 StR 497/23

    Aufhebung der Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen; Einziehung des

    "Sofern - wie hier - das frühere Urteil eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 6 StR 31/22, und vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20, Rn. 2; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7).".
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

    a) Sofern in einem gesamtstrafenfähigen Urteil - wie hier - der Wert von Taterträgen eingezogen wurde und auch im vorliegenden Verfahren die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 6 StR 597/21 Rn. 8; Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20 Rn. 2; Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 18).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Denn mit der Rechtskraft des genannten Strafbefehls hat sich die Maßnahme erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    "Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt wurde, sind bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann nicht aufrechtzuerhalten, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre Vollstreckung entfallen sind oder wenn sie auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. August 2021 - 4 StR 188/12 Rn. 2; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 55 Rn. 29; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 15.02.2022 - 5 StR 401/21

    Änderung des Ausspruchs über die Einziehung von Tatgegenständen

    Im Übrigen würde die Aufrechterhaltung nach § 55 Abs. 2 StGB selbst dann nicht in Betracht kommen, wenn damals die Einziehung des Klappmessers als Tatwerkzeug gemäß § 74 Abs. 1 StGB angeordnet worden sein sollte, denn die Einziehung wäre nach § 75 Abs. 1 StGB durch Übergang des Eigentums auf den Staat mit Eintritt der Rechtskraft erledigt gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 597/21

    Darlegungserfordernissen an die Darstellung der Ergebnisse der

    Sofern das frühere Urteil nämlich wie vorliegend eine Einziehung des Wertes von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 31/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    Sofern - wie hier - das frühere Urteil eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 258/21

    Wirkung der Einziehung; Vorbereitung eines Explosions- oder

    Denn mit der Rechtskraft der genannten Urteile ist das Eigentum an diesen Tatmitteln auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 StGB), weswegen die Maßnahme erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643 mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 154/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Sofern - wie hier - das frühere Urteil eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20, juris Rn. 1; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
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